Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Müller,

die angespannte finanzielle Lage der Stadt Rastatt erfordert in den kommenden Jahren konsequente Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Dabei sollte sich die Diskussion nicht ausschließlich auf Einsparungen bei der Verwaltung, bei Vereinen oder zulasten der Bürger konzentrieren. Auch der Gemeinderat sollte bereit sein, die eigenen Strukturen kritisch zu hinterfragen und dort Einsparpotenziale zu nutzen, wo dies rechtlich möglich und sachlich vertretbar ist.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat einen Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung vorzulegen, mit dem die Zahl der Gemeinderäte gemäß § 25 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ab der Kommunalwahl 2029 von derzeit 40 auf 32 Mitglieder reduziert wird.

Begründung:

Die angespannte Haushaltslage der Stadt Rastatt erfordert strukturelle und langfristig wirksame Konsolidierungsmaßnahmen. Eine nachhaltige Entlastung gelingt nicht durch kurzfristige Symbolmaßnahmen, sondern durch Reformen, die dauerhaft Wirkung entfalten.

In den vergangenen Wochen wurde intensiv über eine befristete Kürzung der Aufwandsentschädigung der Stadträte diskutiert. Nach Aussage der Befürworter stand dabei vor allem die Signalwirkung im Vordergrund. Die Reduzierung der Zahl der Gemeinderäte ab der Kommunalwahl 2029 stellt hingegen eine dauerhafte Strukturreform dar. Anders als eine zeitlich befristete Kürzung der Aufwandsentschädigung handelt es sich hierbei nicht um eine einmalige Maßnahme, sondern um eine nachhaltige Anpassung der Gremiengröße.

Der Antrag greift ausdrücklich nicht in die laufende Wahlperiode ein. Vielmehr soll die Änderung erst mit der Kommunalwahl 2029 wirksam werden und damit für alle künftigen Kandidaten und Wähler gleichermaßen transparente Rahmenbedingungen schaffen.

Ein ähnlicher Vorschlag wurde bereits in der Vergangenheit diskutiert, fand jedoch keine Mehrheit. Angesichts der heutigen Haushaltslage erscheint eine erneute Bewertung jedoch sachlich geboten. Zudem wurde die unechte Teilortswahl in Rastatt inzwischen abgeschafft, sodass die früher häufig angeführten Bedenken gegen eine Reduzierung der Sitzzahl in dieser Form nicht mehr bestehen.

Mit der Reduzierung des Gemeinderats von 40 auf 32 Mitglieder soll ein dauerhafter Beitrag zu einer verantwortungsvollen und strukturellen Haushaltskonsolidierung geleistet werden.