Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Müller,
ich bitte die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen im Zusammenhang mit der Unterbringung, Versorgung und Integration von Migranten in der Stadt Rastatt:
1. Gesamtaufwendungen seit 2015
Welche Aufwendungen entstanden der Stadt Rastatt in den Jahren 2015 bis heute im Zusammenhang mit der Anschlussunterbringung, Versorgung, Sprachförderung und Integration von Migranten?
Hierzu zählen insbesondere:
• Ausgaben für Unterkunft (Miete, Pacht, Bau oder Sanierung von Unterkünften),
• Betriebskosten (Energieversorgung, Wasser, Heizung, Instandhaltung, Reinigung, Sicherheitsdienste),
• Verwaltungskosten (Personal für Verwaltung, Betreuung und Organisation).
(Bitte tabellarisch nach Jahren und Kostenarten aufschlüsseln.)
2. Unterkünfte und Kapazitäten
Wie viele Unterkünfte zur Anschlussunterbringung betrieb die Stadt Rastatt in den Jahren 2015 bis heute, jeweils mit welcher Kapazität?
Wie viele Unterkünfte mit welcher Kapazität betreibt sie gegenwärtig und welche Erweiterungen sind für die nähere Zukunft vorgesehen?
(Bitte tabellarisch nach Jahren, Anzahl der Unterkünfte und Kapazität aufschlüsseln.)
3. Belegung nach Herkunft und Geschlecht
Wie viele Menschen nichtdeutscher Herkunft waren in den Jahren 2015 bis 2025 in Anschlussunterbringungen der Stadt Rastatt untergebracht, und wie viele sind es aktuell?
(Bitte tabellarisch nach Jahren, Herkunftsland und Geschlecht der Bewohner aufschlüsseln.)
4. Auslastung der Unterkünfte
Wie hoch war die Auslastung der Anschlussunterbringungen in den Jahren 2015 bis 2025 im Vergleich zur heutigen Auslastung?
(Bitte tabellarisch nach Jahren, Auslastung und maximaler Kapazität aufschlüsseln.)
5. Miet- und Flächenangaben
Wie hoch ist die durchschnittliche Kaltmiete pro Quadratmeter für privaten Wohnraum, sofern dieser zur Anschlussunterbringung genutzt wird?
Wie unterscheidet sich diese im Vergleich zur ortsüblichen Durchschnittskaltmiete?
(Bitte zusätzlich angeben, welche Flächen aktuell und künftig für wie viele Personen vorgesehen sind.)
6. Ausstattung und Einrichtung
Welche Kosten entstehen für die Ausstattung und Möblierung der Räumlichkeiten (z. B. Betten, Küchen, Einrichtungsgegenstände)?
(Bitte nach Jahren und Kostenarten aufschlüsseln.)
7. Kostenübernahmen bei privatem Wohnraum
a) Welche Kostenzusagen in welcher Höhe hat die Stadt Rastatt gegenüber Anbietern von privatem Wohnraum zur Sanierung nach Nutzung als Anschlussunterbringung gemacht?
b) Hat die Stadt Rastatt zwischen 2015 und 2025 bereits Sanierungskosten für privaten Wohnraum nach der Nutzung als Anschlussunterbringung übernommen?
c) In welchem Umfang hat die Stadt Rastatt im selben Zeitraum weitere Kosten wie Renovierungskosten vor Bezug, Umzugshilfen, Wohnungsbereitstellungsprämien oder den Einbau von Küchen für Asylbewerber, Flüchtlinge und andere Migranten übernommen?
(Bitte jeweils tabellarisch nach Jahren und Positionen aufschlüsseln.)
8. Soziale Leistungen und Integrationsmaßnahmen
Welche sozialen Leistungen hat die Stadt Rastatt seit 2015 im Zusammenhang mit der Unterbringung und Integration von Geflüchteten erbracht?
Bitte gliedern Sie dabei nach:
• Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Unterkunft, Lebensmittel, Heizung, Kleidung, sonstige notwendige Güter,
• Besondere Leistungen im Bedarfsfall: etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt,
• Integrationsmaßnahmen: Sprachkurse, Bildungsangebote und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen.
(Bitte nach Jahren und Kostenarten tabellarisch aufschlüsseln.)
9. Gebührensatzung
Verfügt die Stadt Rastatt über eine Satzung zur Gebührenerhebung im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten oder Migranten?
Wenn ja, bitten wir um eine Kopie oder um Angaben zur geltenden Rechtsgrundlage.
10. Beschlagnahmung von privatem Wohnraum
Hat die Stadt Rastatt seit 2015 privaten Wohnraum beschlagnahmt, um Menschen nichtdeutscher Herkunft im Rahmen der Anschlussunterbringung unterzubringen?
Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage und wie oft kam dies vor?
(Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)
Falls dies bisher nicht erfolgte:
Kommt für die Verwaltung eine solche Beschlagnahmung in Betracht, um Abnahmeverpflichtungen zu erfüllen? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?