Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Müller,

Im Namen der AfD-Fraktion im Gemeinderat Rastatt stelle ich folgenden Antrag:

Für freiwerdende Stellen unterhalb der Dezernatsebene wird eine grundsätzliche Nachbesetzungssperre von sechs Monaten eingeführt.

Frühestens acht, spätestens elf Wochen nach Beginn der Vakanz ist durch den zuständigen Verantwortlichen eine Stellungnahme bezüglich Nachbesetzung oder Einsparung der Stelle gegenüber dem Gemeinderat abzugeben. Diese soll die Auswirkungen der Vakanz, die ergriffenen oder geplanten Kompensationsmaßnahmen sowie eine Einschätzung zur Dringlichkeit der möglichen Nachbesetzung enthalten.

Erfolgt danach innerhalb von vier Monaten weder ein Antrag einer Fraktion auf Änderung des Stellenplans (Streichung, Umfangsänderung, Verlängerung der Sperre) noch ein Verwaltungsantrag auf Verkürzung der Sperre, endet die Nachbesetzungssperre automatisch nach Ablauf des 6 monatigen Zeitraums.

In begründeten Ausnahmefällen kann die Stadtverwaltung dem Gemeinderat bereits vor Entstehen der Vakanz eine Beschlussvorlage zur Verkürzung oder Aufhebung der Nachbesetzungssperre vorlegen.

Begründung:

Die Personalkosten liegen im Haushaltsentwurf der Stadt Rastatt 2026 bei rund 60 Mio. Euro. Sie wachsen seit Jahren sehr stark.

Eine temporäre Nachbesetzungssperre eröffnet die Möglichkeit, solche Potenziale sozialverträglich zu identifizieren, indem bei natürlich entstehenden Vakanzen geprüft wird, ob Aufgaben intern neu verteilt oder Abläufe optimiert werden können.

Die Nachbesetzungssperre dient damit nicht allein der kurzfristigen Kostendämpfung, sondern auch der strukturellen Weiterentwicklung der Verwaltung durch gezielte Aufgabenkritik und Priorisierung.

Sofern weder Gemeinderat noch Verwaltung innerhalb von vier Monaten aktiv werden, läuft die Sperre automatisch aus – wodurch sich der Gremienaufwand auf tatsächlich relevante Einzelfälle konzentriert.

Finanzielle Auswirkungen:

Bei einem Gesamtpersonalaufwand von rund 60 Mio. Euro (2026) führt bereits eine 2 %-Reduktion zu einer jährlichen Entlastung von etwa 1,2 Mio. Euro.

Diese Maßnahme unterstützt die Konsolidierung des Ergebnishaushalts und trägt zur Stabilisierung der städtischen Finanzlage bei.