Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Müller,

bereits seit dem Jahr 2025 habe ich im JSKS-Ausschuss sowie im Gemeinderat im Zusammenhang mit der Vorstellung der Gemeinwesenarbeit wiederholt nach konkreten, auf das Stadtgebiet Rastatt bezogenen Ergebnissen der Arbeitsmarktintegration gefragt.

Ausgangspunkt war die Präsentation der Gemeinwesenarbeit im Jahr 2025, in der insbesondere Integrationsangebote dargestellt wurden – unter anderem auch für Personen mit Fluchthintergrund. Die Darstellung bezog sich dabei im Wesentlichen auf Inhalte, Maßnahmen und Angebote. Eine nachvollziehbare Auswertung der erzielten Ergebnisse bzw. der tatsächlichen Wirkung dieser Maßnahmen – insbesondere im Hinblick auf Übergänge in Beschäftigung – erfolgte hingegen nicht.

Vor diesem Hintergrund habe ich die entsprechenden Nachfragen gestellt.

In der Sitzung vom 24.11.2025 wurde angekündigt, entsprechende Zahlen im ersten Quartal 2026 vorzulegen. In der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2026 erfolgte sodann eine Präsentation des Jobcenters. Diese enthielt jedoch überwiegend allgemeine Entwicklungen sowie prozentuale und auf den Landkreis bezogene Angaben, jedoch keine konkreten, auf das Stadtgebiet Rastatt bezogenen Auswertungen im Sinne der ursprünglichen Fragestellung.

Auch auf meine schriftliche Anfrage vom 07.03.2026 wurde mitgeteilt, dass entsprechende, auf das Stadtgebiet bezogene Daten derzeit nicht vorliegen.

In der schriftlichen Antwort der Verwaltung vom 02.04.2026 heißt es hierzu wörtlich:

»Eine systematische Wirkungsevaluation der städtischen Maßnahmen erfolgte im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration nicht, unter anderem weil sehr viele, auch nicht-städtische Maßnahmen hierauf Einfluss nehmen und die Zuständigkeit in der Hauptsache bei anderen Institutionen liegt.«

Damit besteht seit geraumer Zeit keine belastbare und nachvollziehbare Datengrundlage, um die Wirksamkeit der dargestellten Maßnahmen nachvollziehbar zu bewerten oder eine wirtschaftliche Steuerung der hierfür eingesetzten Haushaltsmittel vorzunehmen.

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgenden

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1. dem Gemeinderat künftig jährlich einen Bericht zur Arbeitsmarktintegration von Personen mit Fluchthintergrund im Stadtgebiet Rastatt vorzulegen, erstmals bis zum 31.03.2027;

2. in diesem Bericht insbesondere darzustellen:

•wie viele Personen mit Fluchthintergrund Angebote der Gemeinwesenarbeit genutzt haben,

•wie viele dieser Personen im Anschluss in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis integriert werden konnten,

•wie viele Personen den Leistungsbezug nach dem SGB II infolge der Aufnahme einer Beschäftigung verlassen haben, jeweils soweit rechtlich zulässig und tatsächlich erhebbar; andernfalls sind die Gründe hierfür nachvollziehbar darzulegen;

3. die hierfür erforderlichen Daten in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Landkreis Rastatt, der Bundesagentur für Arbeit sowie gegebenenfalls weiteren zuständigen Stellen zu erheben bzw. zusammenzuführen und für das Stadtgebiet Rastatt aufzubereiten;

4. die Ergebnisse in geeigneter Form mit den eingesetzten kommunalen Maßnahmen – insbesondere der Gemeinwesenarbeit – sowie den hierfür aufgewendeten Haushaltsmitteln in Beziehung zu setzen, um eine nachvollziehbare Bewertung von Effektivität und Effizienz zu ermöglichen;

5. auf dieser Grundlage eine belastbare Datengrundlage für die wirtschaftliche Steuerung der eingesetzten Haushaltsmittel sowie für zukünftige politische Entscheidungs- und Konsolidierungsprozesse bereitzustellen.

Begründung:

Die Gemeinwesenarbeit der Stadt Rastatt leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Teilhabe, zur Unterstützung von Bürgern sowie zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Dies steht ausdrücklich außer Frage.

Ausgangspunkt der vorliegenden Fragestellung war die Präsentation der Gemeinwesenarbeit im Jahr 2025 im JSKS Ausschuss, in der insbesondere Maßnahmen und Angebote dargestellt wurden – auch im Bereich der Integration. Eine nachvollziehbare Darstellung der erzielten Ergebnisse oder eine systematische Bewertung der tatsächlichen Wirkung dieser Maßnahmen erfolgte jedoch nicht.

Die daraufhin gestellten Nachfragen sowie die Präsentation des Jobcenters im Jahr 2026 haben bestätigt, dass derzeit keine auf das Stadtgebiet Rastatt bezogene, belastbare Datengrundlage zur Bewertung der Arbeitsmarktintegration vorliegt. Eine systematische Wirkungsevaluation wird nach Auskunft der Verwaltung bislang nicht vorgenommen.

Gleichzeitig weist der Haushaltsplan 2026 ein veranschlagtes Defizit im Ergebnishaushalt von rund 24,4 Mio. € aus. Darüber hinaus belaufen sich die Personalaufwendungen auf über 55 Mio. € sowie die Transferaufwendungen auf über 65 Mio. € jährlich. 

Vor diesem Hintergrund stellt sich nicht die Frage, ob Maßnahmen erfolgen, sondern wie wir deren Wirkung bewerten.

Im Haushaltsplan sind sowohl personelle als auch finanzielle Ressourcen für die entsprechenden Aufgabenbereiche vorgesehen. So werden Stellen im Bereich der Gemeinwesenarbeit geführt und teilweise auch strukturell verändert oder gestrichen. 

Gleichzeitig erfolgt keine systematische Verknüpfung dieser eingesetzten Mittel mit nachvollziehbaren Ergebnissen oder Wirkungen. Damit besteht eine erkennbare Diskrepanz zwischen Mitteleinsatz und Bewertbarkeit.

Gerade in einer Situation mit erheblichen Haushaltsdefiziten und notwendigem Konsolidierungsbedarf ist es jedoch nicht ausreichend, Maßnahmen lediglich darzustellen. Es ist erforderlich, ihre Wirkung nachvollziehbar zu machen.

Der Antrag zielt ausdrücklich nicht darauf ab, einzelne Maßnahmen vorab zu bewerten oder politische Entscheidungen vorwegzunehmen. Ziel ist vielmehr die Schaffung einer belastbaren, indikatorengestützten Datengrundlage.

Erst auf dieser Grundlage kann der Gemeinderat seiner Steuerungs- und Kontrollfunktion gerecht werden und fundierte, sachorientierte Entscheidungen treffen.

Denn ohne belastbare Daten bleibt jede Bewertung letztlich eine Annahme.

Der Antrag schafft somit die notwendige Voraussetzung, um künftig Transparenz herzustellen, Zusammenhänge nachvollziehbar darzustellen und den Einsatz öffentlicher Mittel wirksam und verantwortungsvoll steuern zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Helber