Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Müller,
Ich habe selbst über drei Jahrzehnte im Dörfel gelebt und bin mit dem Quartier bis heute eng verbunden. In den vergangenen Monaten haben sich wiederholt Anwohner aus dem Dörfel und den angrenzenden Straßen an mich gewandt und über erhebliche Lärmbelästigungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Art Canrobert e. V. in der Karlstraße 23 berichtet (Mängelmelder ist ja ausdrücklich nicht dazu geeignet). Genannt wurde insbesondere laute Musik bis in die späten Nachtstunden, teilweise darüber hinaus. Auch öffentlich werden dort Veranstaltungen regelmäßig bis 23:30 Uhr angekündigt. Beim Sommerfest 2024 wurde zusätzlich ausdrücklich eine Afterparty angekündigt.
Darüber hinaus wurde ich auf Aufkleber (mit Stadtwappen) im unmittelbaren Umfeld und im Zugangsbereich des Objekts hingewiesen. Eine Urheberschaft des Vereins wird damit ausdrücklich nicht behauptet.
Dass politische Inhalte dort jedenfalls Teil einzelner Veranstaltungen sind, ist öffentlich dokumentiert. So bewarb Art Canrobert am 25. Januar 2025 eine Band ausdrücklich unter Bezugnahme auf deren Titel »Krebs für Gauland« und hob bei einer weiteren Band deren politische und gesellschaftliche Positionierung hervor. Auch dies soll nicht politisch bewertet werden. Bei einem städtisch überlassenen und subventionierten Objekt stellt sich jedoch die sachliche Frage, welche Grenzen sich aus Nutzungs- und Förderzweck ergeben.
Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Beschwerden wegen Lärmbelästigung oder Ruhestörung im Zusammenhang mit Art Canrobert e. V. beziehungsweise der Karlstraße 23 sind seit dem 1. Januar 2024 bei der Stadt eingegangen?
- Welche Kontrollen, Beanstandungen, Gespräche oder sonstigen Maßnahmen gab es seitdem seitens der Verwaltung im Zusammenhang mit Lärm, Veranstaltungsbetrieb oder der Einhaltung der Nutzungsbedingungen?
- Welche konkreten zeitlichen und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben gelten für Veranstaltungen in diesen Räumen? Ist insbesondere Veranstaltungsbetrieb bis beziehungsweise nach 23:30 Uhr zulässig?
- Sind der Stadt Verstöße oder wiederkehrende Beanstandungen bekannt? Falls ja, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
- Ist die Nutzung der Räume für politische Veranstaltungen, politische Kampagnen oder Veranstaltungen mit ausdrücklich parteibezogenen Inhalten vom bestehenden Nutzungs- und Förderzweck umfasst? Welche Grenzen gelten hierbei?
- Dürfen die Räume externen politischen Initiativen, Gruppierungen oder sonstigen Dritten überlassen werden? Falls ja, unter welchen Voraussetzungen?
- Wird regelmäßig überprüft, ob die tatsächliche Nutzung noch den vertraglichen und förderrechtlichen Voraussetzungen entspricht? Wann fand die letzte entsprechende Prüfung statt?
- Sind der Verwaltung politische beziehungsweise parteibezogene Aufkleber (auch mit der Nutzung des Stadtwappens), Graffiti oder sonstige Kennzeichnungen unmittelbar am Gebäude beziehungsweise im Zugangsbereich bekannt und bestehen für städtisch überlassene Vereinsräume Vorgaben zur politischen Außendarstellung?
- Die mit Vorlage 2026-156/1 vom 13.07.2026 beschlossene Prüfung der Mietsubvention für die Karlstraße 23 ist bekannt und wird ausdrücklich nicht erneut inhaltlich abgefragt. Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung und wann ist mit der angekündigten Vorlage an den Gemeinderat zu rechnen?
- Für das Haus der Vereine tritt die beschlossene Anpassung zum 1. Januar 2027 in Kraft. Ist vorgesehen, dem Gemeinderat die Prüfung für die Karlstraße 23 so rechtzeitig vorzulegen, dass eine mögliche Anpassung ebenfalls zu diesem Zeitpunkt beziehungsweise ohne vermeidbare zeitliche Verzögerung umgesetzt werden kann?
Mir geht es weder darum, der laufenden Prüfung vorzugreifen, noch um die Bewertung zulässiger politischer Meinungsäußerungen. Wenn jedoch städtisch überlassene und subventionierte Räume betroffen sind und gleichzeitig wiederholt Beschwerden aus der unmittelbaren Nachbarschaft an mich herangetragen werden, halte ich eine transparente Klärung der tatsächlichen Nutzung und der geltenden Rahmenbedingungen für geboten.