Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Müller,

mit der Fortschreibung des Sozial- und Bildungsberichts Rastatt 2025 hat die Stadt zentrale sozialpolitische Handlungsfelder umfassend datenbasiert fortgeschrieben und mit strategischen Zielsetzungen hinterlegt. Der Bericht behandelt ausdrücklich Themen wie Gemeinwesenarbeit, soziale Teilhabe, Integration, sozialräumliche Entwicklung sowie Arbeitsmarktintegration unter Einbindung verschiedener Akteure und Institutionen. Zugleich zeigt die Fortschreibung, dass die Zusammenführung und Auswertung unterschiedlicher Datenquellen trotz geteilter Zuständigkeiten grundsätzlich möglich ist und bereits heute Bestandteil kommunaler Steuerungs-, Monitoring- und Planungsprozesse ist. Vor diesem Hintergrund wird der ursprüngliche Antrag für die weitere Ausschussberatung auf jene Bereiche präzisiert und konzentriert, in denen kommunale Zuständigkeiten, Steuerungsaufgaben sowie politische Kontroll- und Evaluationsinteressen der Stadt Rastatt unmittelbar berührt sind.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,

  1. wie die im Sozial- und Bildungsbericht Rastatt 2025 dargestellten kommunalen Handlungsfelder im Bereich Gemeinwesenarbeit, soziale Teilhabe und integrationsbezogene Unterstützungsstrukturen künftig regelmäßig datenbasiert fortgeschrieben und dem Gemeinderat nachvollziehbar dargestellt werden können,
  2. welche bestehenden Daten, Kennzahlen und Monitoringstrukturen im Bereich Gemeinwesenarbeit, soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration hierfür bereits genutzt werden können,
  3. wie Entwicklungen, Zielerreichungen und Wirkungszusammenhänge kommunaler Maßnahmen und Unterstützungsstrukturen künftig regelmäßiger dargestellt und politisch begleitet werden können,
  4. in welcher Form dem Gemeinderat künftig ergänzend zu Maßnahmen und Projekten auch nachvollziehbare Ergebnis- und Entwicklungsdarstellungen vorgelegt werden können,
  5. welcher organisatorische, personelle und finanzielle Aufwand hierfür entstehen würde.

Begründung:

Mit der Fortschreibung des Sozial- und Bildungsberichts Rastatt 2025 hat die Stadt selbst ausdrücklich eine datenbasierte Bestandsaufnahme sozialer Entwicklungen sowie strategische Zielsetzungen, Monitoringansätze und regelmäßige Fortschreibungsprozesse vorgestellt. Der Bericht behandelt dabei ausdrücklich:

  • Gemeinwesenarbeit
  • soziale Teilhabe
  • Integration und Arbeitsmarktintegration
  • sozialräumliche Entwicklung
  • evidenzbasierte kommunale Planung
  • Monitoring und Fortschreibung
  • ressortübergreifende Zusammenarbeit verschiedener Akteure

Zudem wird dargestellt, dass kommunale Steuerung künftig verstärkt auf Grundlage empirischer Daten, strategischer Zielsetzungen sowie regelmäßiger Fortschreibungen erfolgen soll. Der Bericht definiert dabei bewusst strategische Handlungsfelder und Zielsetzungen, ohne bereits konkrete operative Einzelmaßnahmen oder deren Wirkungsbewertung abschließend festzulegen. Die weitere Umsetzung einzelner Maßnahmen und Handlungsschritte erfolgt dabei regelmäßig über gesonderte Einzelbeschlüsse des Gemeinderats. Gerade deshalb erscheint eine nachvollziehbare datenbasierte Begleitung, Fortschreibung und politische Einordnung bestehender Entwicklungen und Maßnahmen sachgerecht und erforderlich. In den bisherigen Beratungen und Präsentationen im Gemeinderat sowie im Ausschuss wurden regelmäßig Maßnahmen, Projekte und Unterstützungsstrukturen vorgestellt. Gleichzeitig blieb jedoch häufig offen, anhand welcher konkreten Ergebnisse, Entwicklungen oder Zielerreichungen die Wirkung dieser Maßnahmen nachvollziehbar bewertet werden kann. Damit bestätigt die Fortschreibung des Berichts im Kern die Fragestellung, die bereits seit 2025 im Ausschuss wiederholt angesprochen wurde: Welche konkreten Entwicklungen, Ergebnisse und Wirkungen ergeben sich aus kommunalen Maßnahmen, Netzwerken und Unterstützungsstrukturen? Der Antrag verfolgt ausdrücklich keinen pauschalen Umsetzungsbeschluss und keine Übernahme fremder Zuständigkeiten. Vielmehr soll geprüft werden, wie bereits vorhandene Daten, Berichte und kommunale Steuerungsinstrumente sinnvoll zusammengeführt und für politische Entscheidungen nachvollziehbar dargestellt werden können. Der Gemeinderat hat nicht nur die Aufgabe, Maßnahmen zu beschließen, sondern auch Entwicklungen, Zielsetzungen und Wirkungen kommunaler Handlungsfelder sachlich zu begleiten. Eine regelmäßige datenbasierte Betrachtung dient dabei der Transparenz, Prioritätensetzung sowie einer verantwortungsvollen Haushalts- und Sozialpolitik.